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Aktuelles

Auf dieser Seite finden Sie Neuigkeiten zu allgemeinen Förderprogrammen sowie aktuelle Informationen  zum Thema Baufinanzierung.

Eigentumsförderung NRW 2024

Fördermodell A (Einkommensgrenze bis 100%) für Neubau, Ersterwerb und Bestandserwerb
Kostenkategorie
K1K2K3K4Tilgungsnachlass
Grunddarlehen100.000115.000148.000184.00010%
ZusatzdarlehenFamilienbonusje Kind24.00024.00024.00024.00010%
je schwerbehinderte Person24.00024.00024.00024.00010%
für barrierefreie Objekte11.50011.50011.50011.50010%
für standortbedingte Mehrkostenmax. 25.00050%
Bauen mit Holzmax. 17.00050%
BEG Effizienzhaus 40 Standard30.00030.00030.00030.00050%
Ergänzungsdarlehen2.000 bis 50.000

Hier können Sie die Anlage zur Eigentumsförderung (Kostenkategorien nach Gemeinden) herunterladen.

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Ihre Chance auf Wohnraumförderung – jetzt prüfen

Sie möchten in Nordrhein-Westfalen ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen, kaufen oder modernisieren und wüssten gerne, ob Sie dafür Fördermittel in Anspruch nehmen können? Die NRW-Bank bietet Ihnen die Möglichkeit in einem kurzen Fragebogen zu ermitteln, ob Sie Chancen auf eine Förderung haben.

Hier gehts zum Test

Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung – Eigentumsförderung

Haushalte, die Fördermittel im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien in Anspruch nehmen möchten, müssen in der Regel bestimmte Einkommensgrenzen einhalten (§ 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen).

Die Spalte 1, der Tabellen zu den „Modernisierungsbeispielen“ (weiter unten), gibt eine Übersicht zu den gesetzlichen Einkommensgrenzen abhängig von der Haushaltsgröße.
Ergänzend dazu ist in der Spalte 2 das maximal mögliche Brutto-Jahreseinkommen ausgerechnet worden, das der Haushalt erzielen dürfte, um die Einkommensgrenze der Einkommensgruppe A einzuhalten. In der Spalte 3 ist das maximal mögliche Brutto-Jahreseinkommen ausgerechnet worden, das der Haushalt erzielen dürfte, um die Einkommensgrenze der Einkommensgruppe B einzuhalten. Bei dieser vereinfachten Berechnung wurde unterstellt, dass nur eine Person im Haushalt Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit oder Renteneinkünfte erzielt. Zur Berechnung wurden der Werbungskostenpauschalbetrag von 1.200 € (102 € bei Renteneinkünften) sowie die Pauschalabzüge für die Zahlung von Steuern (12 %), Rentenversicherung (12%) und Krankenversicherung (12 %) berücksichtigt.

Beispielrechnung 3 Personen (davon 1 Kind)

Bruttojahreseinkommen49.400 €
abzüglich Werbungskostenpauschale1.200€
Zwischensumme48.200€
abzüglich 36 % , da Steuern, Kranken- und Rentenversicherung gezahlt werden17.352€
Anrechenbares Einkommen30.848€
Einkommensgrenze31.000€

Ergebnis: Einkommensgrenze für Fördertyp A wird eingehalten.

Ferner gibt es Frei- und Abzugsbeträge, (z. B. Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsverpflichtungen, Freibeträge für Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit), die bei dieser Berechnung ebenfalls nicht berücksichtigt wurden und die ein höheres Bruttoeinkommen ermöglichen würden.

Die individuellen Einkommensgrenzen können Sie sich HIER bei der NRW-Bank (Mitte der Seite) anschauen:

Modernisierungsförderung NRW 2024

Für Bestandsgebäude
Darlehen bis zu 220.000 Euro pro Wohneinheit
Tilgungsnachlässe 15% oder 25%

Modernisierungsbeispiele

Im folgenden sehen Sie zwei Beispiele für Modernisierungsfinanzierungen. Bitte beachten Sie, dass diese Finanzierungen nicht altersbeschränkt sind und somit auch jeder Altersgruppe einkommensabhängig zur Verfügung stehen.

Beispiel
Modernisierungsfinanzierung (groß) Interessant insbesondere für Rentnerinnen und Rentner
(Keine Altersbeschränkung, keine Hausbank nötig !!)
Darlehensbetrag inkl. Nebenkosten für Modernisierung / Sanierung200.000,00€
Eink Grp AEink Grp B
abzüglich Tilgungsnachlass
25%15%
50.000€30.000€
Rückzahlbare Summe
150.000€170.000€
monatliche Rate bei 20, 25, 30 Jahr Jahren
(1% Zins/Verw.kosten, 2 % Tilgung)
312€*355€*
* die ersten 5 Jahre zinsvergünstigt (0,5%)

Stand: 02/2024  –  NRW-Bank  –  Modernisierungsrichtlinien

Beispiel
Modernisierungsfinanzierung (klein) Interessant insbesondere für Rentnerinnen und Rentner
(Keine Altersbeschränkung, keine Hausbank nötig !!)
Darlehensbetrag inkl. Nebenkosten für Modernisierung / Sanierung30.000,00€
Eink Grp AEink Grp B
abzüglich Tilgungsnachlass
25%15%
7.500€4.500€
Rückzahlbare Summe
22.500€25.500€
monatliche Rate bei 20, 25 oder 30 Jahren
(1 % Zins/Verw.kosten, Tlg 2 %)
47,87€*53,12€*
* die ersten 5 Jahre zinsvergünstigt (0,5 %)

Stand: 02/2024 –  NRW-Bank  –  Modernisierungsrichtlinien

Interesse geweckt?

Interessieren Sie sich für eine Modernisierung und wollen wissen, ob auch Ihnen ein Zuschuss oder eine Finanzierungsmöglicheit zusteht? Vereinbaren Sie heute noch Ihr Beratungsgespräch. Gerne helfen wir Ihnen bei den Formularen und Behörden!

Unsere Gebührenübersicht

In beigefügter Tabelle können Sie unsere Gebühren für die häufigsten Tätigkeiten entnehmen. Falls Sie Fragen zu den Gebühren haben, oder eine Dienstleistung nicht aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns gerne.

GebührenübersichtStand: April 2024
Art der Tätigkeit
GebührenhöheZahlungstermine der Gebühren
1) Selbstnutzer Förderung Basisantragzu 1) bis 3)
Typ A4% der Fördersumme25% bei Fertigstellung Förderantrag
Typ B5% der Fördersumme
2) Investorenförderung Basisantrag2,5% der Fördersumme75% bei Erhalt der Förderzusage
3) Modernisierungsförderung Selbstnutzer und Investoren5 % der Fördersumme
zu 4)
4) Finanzierung ohne Fördermittel2% der Darlehenssumme25% bei Fertigstellung des Konzepts
75% bei Bankzusage
Kosten für weitere Tätigkeiten, wie z.B. die Bildung von Wohneigentum, Tätigkeiten im Bereich der Vermarktung pp sind gesondert gemeinsam zu vereinbaren.

Diese Beträge sind bisher umsatzsteuerfrei, da sie als Finanzierungsvermittlung zur NRW-Bank bzw. zu einem anderen Kreditinstitut deklariert sind.

Wir helfen Ihnen!

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